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Frauen weg vom Herd!
Wie schön wäre ein Leben ohne Hausarbeit? Nicht einkaufen, nicht kochen, nicht staubsaugen oder Wäsche waschen. Zu schön, um wahr zu sein. Genauso wie die Vorstellung, dass unsere Regierung die Inflation eindämmt.
Guten Morgen!
Wie schön wäre ein Leben ohne Hausarbeit? Nicht einkaufen, nicht kochen, nicht staubsaugen oder Wäsche waschen. Zu schön, um wahr zu sein. Genauso wie die Vorstellung, dass unsere Regierung die Inflation eindämmt. Dein Morgenmoment kommt heute von Lisa Wohlgenannt.
#1 Möchtest du das teilen?
Die "Rede zur Zukunft der Nation" des Bundeskanzlers hat an vielen Stellen, aus vielen Gründen, für viele Diskussionen gesorgt. Und trotzdem ist noch immer nicht alles dazu gesagt.
Dieses Mal widmen wir uns dieser Aussage: "Es kann nicht sein, dass die einen nur mehr Work und die anderen nur noch Life haben". Was Karl Nehammer damit nämlich eigentlich wirklich sagt, erklärt Natascha Strobl in der aktuellen NatsAnalyse.
#2 Zitat des Tages
Heute hätte Ruth Bader Ginsburg Geburtstag. Die Juristin war bis zu ihrem Tod im Jahr 2020 Richterin am Obersten Gerichtshof der USA, dem Supreme Court. Ginsburg kämpfte dafür, die Diskriminierung von Frauen am Arbeitsplatz zu beseitigen. Sie befürwortete stärkere Frauenrechte, etwa das Recht auf eine eigene Entscheidung bei Abtreibungen.
Ginsburg wurde 1933 in Brooklyn geboren. Sie war Teil einer jüdischen Familie. Die Eltern ihrer Mutter stammten aus Polen, der Vater wanderte aus Odessa in der heutigen Ukraine ein. Im Jahr 1993 nominierte der damalige demokratische Präsident Bill Clinton sie als Richterin am Supreme Court. Im Jahr 2015 wurde sie bei der Verleihung der Radcliffe Medaille der Harvard University gefragt, was sie Frauen heute mit auf den Weg geben würde. „Kämpfe für die Dinge, die dir wichtig sind. Aber kämpfe so, dass sich dir andere anschließen wollen“, antwortete Ginsburg.
Sie starb nur wenige Wochen vor der Präsidentschaftswahl 2020. Die vom damals noch amtierenden US-Präsident Donald Trump nominierte Nachfolgerin Amy Coney Barrett wurde mit republikanischer Mehrheit im Senat bestätigt. Vier Jahre zuvor unter Präsident Barack Obama hatte der Senat die Neubesetzung eines Sitzes am Supreme Court mit Hinweis auf die anstehende Wahl zehn Monate lang blockiert.
#3 Leseempfehlung
Frauen von der Hausarbeit befreien. Das war die Idee hinter dem Einküchenhaus. Doch so viel Freiheit ging Konservativen und Faschisten dann doch zu weit. Was genau das Einküchenhaus war und warum es das heute nicht mehr gibt, kannst du in diesem Beitrag lesen.
#4 In was für einer Welt leben wir eigentlich?
Die Preise steigen und steigen. Energie, Sprit, Lebensmittel, Mieten ... alles wird teurer. Das ist halt einfach so in Zeiten der Krise.
Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) hat jetzt eine gut durchdachte Strategie präsentiert, wie man dagegen vorgehen kann: Wir sollen doch einfach da essen gehen, wo die Preise billig sind. So werde der Wettbewerb angekurbelt und die Inflation gesenkt, erklärt er im Ö1 Morgenjournal.
Bei solchen Strategien wundert es nicht, dass die Inflation in Österreich aktuell bei 11 Prozent liegt. Andere Länder in Europa konnten die Teuerung wesentlich niedriger halten. Zum Beispiel Spanien. Wie hat Spanien das gemacht? Der Staat greift ein. Er hilft einerseits jenen mit Hilfszahlungen, die besonders unter den hohen Preisen leiden. Außerdem gibt es Preisbremsen für Gas und Mieten. Die Mehrwertsteuer auf Strom, Gas und Lebensmittel wurde gesenkt und Öffis können zu weiten Teilen gratis genutzt werden.
Die österreichische Regierung setzt bei der Inflation auf das Konzept “Eigenverantwortung”. Dass das nicht unbedingt das beste Mittel ist, hat sie in den vergangenen drei Jahren offenbar nicht gelernt.
#5 Besser geht doch
Frauen dürfen in Deutschland nicht mehr schlechter bezahlt werden, nur weil sie angeblich „schlechter verhandeln“. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Deutschland in einem Grundsatzurteil beschlossen. Es widerspreche dem Gleichheitsgrundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“, wenn ein niedrigerer oder höherer Lohn lediglich mit Verhandlungsgeschick begründet wird.
Zu diesem Urteil kam es, weil eine Mitarbeiterin ihren Arbeitgeber geklagt hatte. Die Frau stellte fest, dass zwei männliche Kollegen deutlich mehr verdienten - bei gleicher Arbeit. Sie sah sich wegen ihres Geschlechts benachteiligt und klagte. Das Unternehmen rechtfertigte den Unterschied mit dem angeblichen Verhandlungsgeschick der Männer und berief sich auf den Grundsatz der Vertragsfreiheit.
Beim Arbeits- und Landesarbeitsgericht in Sachsen war das auch noch erfolgreich. Das Bundesarbeitsgericht, die höhere Instanz, ließ diese Argumentation aber nicht gelten und sah eine verbotene Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Die Mitarbeiterin erhielt recht und ihr wurden 14.500 Euro entgangener Lohn und eine Diskriminierungsentschädigung von 2.000 Euro zugesprochen. Ihre Anwältinnen sprachen von einem Meilenstein und hoffen auf Rückenwind im Kampf um gleiche Löhne und Gehälter.
Hab einen schönen Tag!
Lisa
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