Guten Morgen!

Dieser Newsletter ist heute ganz besonders an Niemand gerichtet. Viel Spaß mit dem Morgenmoment! Der kommt heute übrigens von Sebastian Panny.

#1 Möchtest du das teilen?

Über den Sommer packen wir ein paar der besten, zeitlosen Beiträge aus unserem Archiv aus, falls du sie verpasst hast. Ein solch zeitloses Thema ist die Erbschaftssteuer. Immer wieder kocht die Diskussion hoch. Aber was denken eigentlich Menschen, die mit größeren Erbschaften rechnen können oder schon geerbt haben? Wir haben mit sechs von ihnen gesprochen.

#2 Lesetipp

Wer nach “historischer Authentizität” ruft, hat meistens keine Ahnung von Geschichte. In Elon Musks Fall geht es dabei eigentlich nur um Rassismus, kommentiert Sebastian Panny:

#3 Besser geht doch

Eine Betroffene von Partnergewalt erhält eine Entschädigung und Entschuldigung von der Republik Österreich. Bereits 2024 hat das der Oberste Gerichtshof (OGH) im entsprechenden Prozess entschieden. Die Entschuldigung und die Entschädigung ließen aber auf sich warten. Nun ist das Verfahren abgeschlossen. Über die Höhe der Entschädigung möchte die Betroffene laut ORF nichts sagen. 

Rückblick - und an der Stelle eine Triggerwarnung: Im Folgenden wird Gewalt thematisiert. Als die Klägerin 16 Jahre alt war, versuchte ihr ehemaliger Partner, sie durch 50 Messerstiche zu ermorden. Sie überlebte schwerverletzt. Er wurde verhaftet und verurteilt. Anschließend verklagte die Betroffene den Staat auf Entschädigung. Denn sie hatte bereits vor der Tat ihren ehemaligen Partner bei der Polizei angezeigt. Die verhängte jedoch kein Betretungs- und Annäherungsverbot. Der Oberste Gerichtshof gab ihr Recht: Der Staat haftet, wenn die Polizei Betroffene nicht rechtzeitig vor gewalttätigen Partnern schützt.

Natürlich ist es noch wichtiger, solche Gewalttaten zu verhindern, beispielsweise durch Annäherungs- und Betretungsverbote. In diesem Fall gab es kein solches Verbot. Und selbst wenn, es wird häufig gegen sie verstoßen. 2025 gab es 14.101 Betretungs- und Annäherungsverbote und 2.222 Verstöße dagegen. Die Polizeiarbeit im Umgang mit Betroffenen häuslicher Gewalt wird von Gewaltschutzorganisationen, Betroffenen und Expert:innen diesbezüglich immer wieder kritisiert. 

Die Polizei muss Betroffenen von Gewalt glauben, sie ernstnehmen und besser schützen. Das Urteil könnte den Druck erhöhen, das zu tun. 

Anmerkung: Wir haben diesen Text bewusst nicht gegendert, da Frauen deutlich häufiger von Partnergewalt betroffen sind als Männer und die Täter häufig ihnen nahestehende Männer sind.

#4 In was für einer Welt leben wir eigentlich?

Patrick Frei war rechter Politiker (SVP) im Schweizer Kanton Aargau. 2023 habe ihn seine Lebensgefährtin Iwona nachts im Zimmer ihrer 14-jährigen Tochter Paula gefunden. Er wurde verhaftet. Zur Anklage kam es erst jetzt. Der Grund für die Verzögerung: Die Staatsanwaltschaft musste zu viel Bild- und Videomaterial auswerten.

Frei soll Paula über 40 Mal betäubt und vergewaltigt und dabei gefilmt haben. Paula erfuhr davon erst durch die Festnahme des Lebensgefährten ihrer Mutter. Ihre Mutter und eine weitere Frau sollen auch betroffen gewesen sein. Frei bestreitet große Teile der Vorwürfe.

Noch kurz vor seiner Verhaftung hat Frei härtere Strafen für "Pädophile" gefordert. Er hat immer wieder betont, dass vor allem Männer aus dem Ausland für Gewalt gegen Frauen verantwortlich seien.

Der Fall zeigt die Heuchelei von rechten Politikern. Wenn es gegen Migranten oder queere Menschen geht, wollen sie “unsere” Frauen und Kinder schützen. Dabei sind die Täter oft genug sie selbst. Entgegen dem Bild, das Rechte zeichnen, geht sexualisierte Gewalt in den meisten Fällen nicht von Fremden aus. Es sind fast immer Männer aus dem Bekanntenkreis. Wie auch die aufgedeckten Vergewaltiger-Netzwerke zeigen, sind es meistens die (Ex-)Partner.

Paula und Iwona haben sich mit ihrer Geschichte an ein Schweizer Medium gewandt. Ähnlich wie Gisèle Pelicot wollen sie nicht anonym bleiben, weil sie anderen Betroffenen Mut machen wollen.

Iwona stammt ursprünglich aus Polen. Sie hatte einen Arbeitsvertrag als Haushälterin mit Frei. Laut ihr habe sie aber nie einen Lohn erhalten. Juristische Folgen gibt es trotzdem: Aufgrund eines möglichen Scheinarbeitsverhältnisses droht ihr und ihrer Tochter die Abschiebung. Die sexualisierten Übergriffe würden keinen “schwerwiegenden persönlichen Härtefall” bedeuten, so das kantonale Migrationsamt. In solchen Härtefällen kann eine Aufenthaltsbewilligung erteilt werden. Iwona muss zudem ein Bußgeld zahlen. Der mutmaßliche Vergewaltiger Frei wird deswegen vermutlich nicht belangt. Er hat die Opfer zudem wegen Diebstahls angezeigt.

Hier finden Betroffene Hilfe: 

Einen schönen Start ins Wochenende

Sebastian

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