
Guten Morgen!
Ein weiterer Fall der ÖVP-Korruptionsaffäre erreicht die nächste Gerichtsetappe. Währenddessen setzen England und Wales einem Unrecht ein Ende. Das und noch mehr liest du in deinem heutigen Morgenmoment von Luca Niederdorfer.
#1 Möchtest du das teilen?
Erinnerst du dich? Vor zwei Jahren setzte die SPÖ Burgenland eine “Asyl-Obergrenze” und forderte dasselbe vom Bund. Problemmedien zeigten sich vom “Asyl-Paukenschlag” begeistert. Danach wurde es still darum. Warum? Was ist daraus geworden? Lukas Gahleitner-Gertz hat die Sache nicht vergessen und die Fakten für dich dazu.
#2 Der Reihe nach
Das Landesgericht (LG) Linz hat ÖVP-Generalsekretär August Wöginger im Amtsmissbrauchprozess in erster Instanz schuldig gesprochen. Er wurde zu sieben Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe von 43.200 Euro verurteilt. Während des Prozesses hatte Wöginger noch angekündigt, bei einem Urteil in erster Instanz nicht zurücktreten zu wollen. Nun tritt er zwar als Klubobmann der ÖVP zurück, bleibt aber Nationalratsabgeordneter und Sozialsprecher für die ÖVP. Wöginger glaubt weiter an einen Freispruch und beruft gegen das Urteil. Das Urteil ist deshalb noch nicht rechtskräftig
Die ÖVP steht jedenfalls weiter hinter ihrem hohen Parteifreund: Bundeskanzler Christian Stocker spricht von seinem persönlichen Verhältnis zu Wöginger und dankt ihm für seine Arbeit als Klubobmann. ÖVP-Generalsekretär Nico Marchetti betont, Wöginger habe als Abgeordneter weiterhin das Vertrauen der Partei.
Worum es im Prozess ging. 2017 hatte Wöginger seine Position in der ÖVP genutzt, um bei einer Postenvergabe zu intervenieren. Ein ÖVP-Bürgermeister hat dadurch einen Posten im Finanzamt Braunau bekommen - eine besser qualifizierte Mitbewerberin wurde von der Kommission übergangen.
Wöginger hat sich beim damaligen ÖVP-Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, für seinen Parteifreund eingesetzt. Die Chats dazu sind im Zuge der ÖVP-Korruptionsaffäre an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gelangt. Schmid selbst hat als Kronzeuge Wöginger im Prozess belastet. Im letzten Herbst hat das LG Linz vorgeschlagen, den Prozess mit einer Diversion und einer Geldstrafe von 44.000 Euro zu beenden. Das Oberlandesgericht kippte diese Diversion aber. Der Prozess ging weiter und geht jetzt mit der Berufung in die nächste Runde.
#3 Besser geht doch
In England und Wales sind Schwangerschaftsabbrüche nach jahrelangen Kampagne und zivilgesellschaftlichen Initiativen seit letzter Woche straffrei. Das Gesetz, um das sich die Debatte drehte, stammte aus dem Jahr 1861. Der Abortion Act von 1967 macht Schwangerschaftsabbrüche nur in Ausnahmen legal. Seitdem wurden sie in England nur wenig verfolgt, doch der Druck von Politiker:innen und Anti-Abtreibungs-Gruppen ist in den letzten Jahren gestiegen. Es gab immer mehr polizeiliche Untersuchungen und Gerichtsfälle. Das ist nun Geschichte.
Österreich zögert währenddessen immer noch. Seit 1975 setzt die Fristenlösung hier den Rahmen für nicht-strafbare Schwangerschaftsabbrüche. Sie bleiben aber weiterhin unter §96 im Strafgesetzbuch (StGB) verankert. Der rechtliche Graubereich und das gesellschaftliche Stigma kann dazu führen, dass Betroffene nicht oder später Hilfe suchen. Es führt auch zu einer schlechten Versorgungslage. Zu wenige Ärzt:innen führen die Maßnahme durch, da viele auch von der rechtlichen Grauzone abgeschreckt werden.
Weite Strecken zu Ärzt:innen und hohe Kosten stellen gerade Menschen, die von Armut betroffen sind, vor große Hürden. Zumindest tut sich im schwer unterversorgten Westen von Österreich nun etwas. In der Klinik Innsbruck sollen Schwangerschaftsabbrüche in Zukunft möglich sein. Sie zählen aber nicht als reguläre Gesundheitsleistung, sondern müssen meistens privat gezahlt werden.
Webtipp
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(Hinweis: Dieser Webtipp ist Teil einer unentgeltlichen Zusammenarbeit zwischen MOMENT.at und “andererseits”.)
Einen schönen Dienstag wünscht dir
Luca
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