Entspannt euch!

Die Empörungsmaschine läuft gerade wieder auf Hochtouren in den sozialen Medien und öffentlichen Debatten.

Guten Morgen!

Die Empörungsmaschine läuft gerade wieder auf Hochtouren in den sozialen Medien und öffentlichen Debatten. Wo die Aufregung hinführt und was wir dagegenhalten, liest du in diesem Morgenmoment. Er kommt heute von Katrin Kastenmeier.

#1 Möchtest du das teilen?

Bekommt eine syrische Familie zu viel Sozialhilfe? Darf eine Boxerin an Olympia teilnehmen? Über zwei Skandale, die keine sind. Ein Kommentar von Sebastian Panny.

#2 Besser geht doch

Für 20 Euro in den Urlaub fliegen, den neusten Geländewagen in der Garage haben oder in den Wintermonaten mit einem Kreuzfahrtschiff in die Karibik tuckeln: Träume, die wahr werden können – und auch sollen. Zumindest wenn es nach den Unternehmen geht, die uns die Werbeversprechen für klimaschädliche Produkte und Dienstleistungen schmackhaft verkaufen wollen. 

In der schottischen Hauptstadt Edinburgh ist damit jetzt aber erstmal Schluss. Die Stadt verbietet Werbung für alle fossil betriebenen Autos, für Flughäfen und Airlines, Kreuzfahrten und jede Firma, die in fossile Brennstoffe involviert ist - wie zum Beispiel Tankstellen. Auch für Waffenhersteller darf künftig nicht mehr auf öffentlichen Flächen geworben werden.  

Mit dieser Maßnahme will Edinburgh Klimapolitik im Alltag umsetzen. Denn laut Stadtrat steht die tägliche Konfrontation mit Werbung für umweltschädliche Produkte im Widerspruch mit den Klimazielen der Stadt. Einschließlich des Netto-Null-Ziels bis 2045.  

Als erste britische und zweite europäische Hauptstadt - nach Amsterdam - nimmt Edinburgh damit eine Pionierrolle im Kampf gegen die Klimakrise ein. Nun wollen sich auch andere Städte wie Cambridge, Liverpool und Norwich anschließen, um mit einem radikalen Durchgreifen gegen die Werbung für fossile Brennstoffe den eigenen Klimazielen näherzukommen. 

#3 Hast du das gesehen?

Aktuell wird wieder vor einem vermeintlichen "Geschlechter-Chaos" gewarnt. Das Argument wird immer laut, wenn es um die Rechte und Selbstbestimmung trans*, inter und nicht-binären Menschen geht. Der Grund: Ab dem 1. November löst das Selbstbestimmungsgesetz in Deutschland das 40 Jahre alte und in Teilen verfassungswidrige Transsexuellengesetz ab.  

Der 1. August spielt dabei eine wichtige Rolle. Denn das Gesetz sieht eine Wartezeit von drei Monaten vor, um selbstbestimmt seinen Vornamen und Geschlechtseintrag zu ändern, wenn sich betroffene Menschen nicht mit ihrem biologischen Geschlecht identifizieren. Wer das zum Stichtag tun möchte, muss sich jetzt dafür anmelden. 

Zur Änderung reicht künftig eine sogenannte „Erklärung mit Eigenversicherung“ aus. Kinder unter 14 Jahren brauchen eine Zustimmung von Sorgeberechtigten. Bisher mussten betroffene Menschen ein oft demütigendes und langwieriges gerichtliches Verfahren mit zwei Begutachtungen überstehen. Die Kosten von durchschnittlich knapp 2.000 Euro mussten sie in der Regel selbst bezahlen. 

Argentinien war 2012 das erste Land, das eine Änderung des Geschlechtseintrags per Selbstauskunft ermöglichte. In 17 weiteren gibt es vergleichbare Gesetze. Das prophezeite „Geschlechter-Chaos“ blieb in diesen Ländern aber aus. Trans*, inter und nicht-binäre Personen nutzen die Möglichkeit der Änderung meist nur einmal. Mehrfache Änderungen sind selten, selbst in Ländern, die das Gesetz bereits seit 10 Jahren haben. 

In Deutschland ändert das Selbstbestimmungsgesetz nichts am privaten Hausrecht und der Vertragsfreiheit. Betreiber:innen von geschützten Räumen wie Frauenhäusern, Saunen oder Fitnessstudios können nach wie vor im Zweifelsfall entscheiden, wer Zutritt zu ihren Einrichtungen hat. Um Betroffene vor einem Zwangsouting zu schützen, ist es aber verboten, frühere Geschlechtseinträge und Vornamen auszuforschen und zu veröffentlichen.

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Katrin

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