- Morgenmoment
- Posts
- Gegen die Periodenarmut
Gegen die Periodenarmut

Guten Morgen!
Hast du im neuen Jahr schon Periodenprodukte gekauft? Wenn ja, waren sie vielleicht schon billiger als noch 2025. Denn seit Anfang des Jahres sind Perioden- und Verhütungsprodukte umsatzsteuerbefreit. Dieses Thema und weitere findest du im heutigen Morgenmoment von Edith Ginz.
#1 Möchtest du das teilen?
Sinkt das Vertrauen in die Wissenschaft, weil Forschende zu aktivistisch agieren? Nein, sagt Leonhard Dobusch: Wissenschaft erfordert immer Werturteile. Das Rezept gegen Wissenschaftsskepsis ist nicht mehr Neutralität, sondern mehr Offenheit.
#2 Der Reihe nach
Die Regierung hat mit Jahresbeginn die Möglichkeit abgeschafft, sich zum Arbeitslosengeld geringfügig etwas dazuverdienen. Nur in diesen fünf Fällen darfst du dir weiterhin etwas dazuverdienen.
Wenn du deinen geringfügigen Nebenjob bereits vor deiner Arbeitslosigkeit hattest. Dafür musst du ihn mindestens 26 Wochen am Stück ausgeübt haben, bevor du dich arbeitslos gemeldet hast.
Wenn du
mindestens 50 Jahre alt bist und/oder eine Behinderung von mindestens 50 Prozent hast
UND bereits 365 Tage Geld vom AMS erhalten hast, wobei der Bezug nie länger als für 62 zusammenhängende Tage unterbrochen war.
Wenn du im Auftrag des AMS eine Schulung von mindestens vier Monaten und mindestens 25 Wochenstunden machst, darfst du während der Zeit der Schulung geringfügig dazuverdienen.
Wenn du vor dem 1. Jänner für mindestens 365 Tage lang Arbeitslosengeld erhalten hast und der Bezug nie länger als für 62 zusammenhängende Tage unterbrochen war, darfst du bis zum 1. Juli deiner geringfügigen Beschäftigung nachgehen.
Wenn du vor der geringfügigen Beschäftigung länger dauerhaft krank warst, darfst du bis zum 1. Juli geringfügig weiterarbeiten. Dafür musst du 52 Wochen lang Krankengeld, Rehabilitationsgeld, Umschulungsgeld oder eine Mischung daraus erhalten haben. Und zwischen dem Ende der Erkrankung und dem Beginn der geringfügigen Beschäftigung dürfen nicht mehr als 364 Tage liegen.
#3 Besser geht doch
Seit 1. Jänner sind in Österreich Periodenprodukte wie Binden, Tampons, Menstruationstassen oder Periodenunterwäsche von der Umsatzsteuer befreit. Auch für Verhütungsmittel wie Kondome, die Pille, Spiralen, Verhütungsstäbchen oder Hormonpflaster fällt keine Umsatzsteuer mehr an.
Einem Bericht des Gesundheitsministeriums zufolge geben menstruierende Personen im Schnitt 72 Euro pro Jahr für Periodenartikel aus. Jede Fünfte gibt demnach an, sie habe gelegentlich Schwierigkeiten, Menstruationsartikel zu bezahlen. Die Befreiung von der Umsatzsteuer ist ein wichtiger Schritt in der Bekämpfung von Periodenarmut. Er wirkt allerdings nur, wenn Supermarkt- und Drogerieketten die Verkaufspreise auch tatsächlich entsprechend senken. Auch die Steuerbefreiung von Verhütungsmitteln setzt ein wichtiges Zeichen für mehr Selbstbestimmung über den eigenen Körper.
Ciao
Thia
Unterstütze MOMENT.at
MOMENT.at arbeitet unabhängig von Parteien, Banken und Konzernen. Damit das möglich ist, brauchen wir die Hilfe möglichst vieler Menschen. Alle Möglichkeiten, uns zu unterstützen, findest du hier. Jeder Euro macht einen Unterschied. Danke!
Reply