Gib Hoffnung, Montag

Gute Nachrichten sind rar in diesen Tagen. Grund genug, dass wir deinen Wochenstart an diesem Montag mit hoffnungsvollen Infos fluten.

Guten Morgen!

Gute Nachrichten sind rar in diesen Tagen. Grund genug, dass wir deinen Wochenstart an diesem Montag mit hoffnungsvollen Infos fluten. Die kommen heute von Katrin Kastenmeier und Sebastian Panny.

#1 Möchtest du das teilen?

Die schlechten Klimanachrichten sind in den letzten Wochen nicht abgerissen. Extremtemperaturen hier, ein Kippen des Golfstroms und des Amazonas da - bei diesen Nachrichten möchte man am liebsten den Kopf in den Sand stecken. Doch es gibt immer noch Dinge, die Hoffnung machen:

#2 Der Reihe nach

Elon Musk ist kein Fan von Arbeitskampf. Umso mehr muss es ihn ärgern, dass die Gewerkschaften in Skandinavien bei ihrem Streik gegen Tesla nicht aufgeben. Im Gegenteil: Diese Woche hat sich der Streik ausgeweitet.

Die Gewerkschaft für Service- und Kommunikationsangestellte “Seko” hat angekündigt, dass sie ab März für Tesla keine Ladestationen mehr bauen oder warten wird. Der Kampf der Metall-Gewerkschaft sei extrem wichtig, so die Vorsitzende von “Seko”. Man wolle solidarisch sein und den Druck auf Tesla erhöhen.

Der Auto-Hersteller wird seit 27. Oktober bestreikt. Tesla weigert sich bis heute, einen Tarifvertrag für seine Beschäftigten einzuführen. Tarifverträge sind in Schweden - ähnlich wie Kollektivverträge in Österreich - zentraler Bestandteil des Arbeitsmarktes.

Dem Streik der Metall-Gewerkschaft haben sich viele andere angeschlossen. Teslas werden in anderen Werkstätten nicht repariert, die Post beliefert Tesla nicht mehr. Die Streiks haben sogar Landesgrenzen überschritten. Die größte dänische Gewerkschaft verhindert, dass Tesla den Streik einfach umgeht und Autos über Dänemark nach Schweden liefert.

Eine Vermutung, warum Tesla und Musk hart bleiben: Gewinnen die schwedischen Gewerkschaften, könnten sie Vorbilder für andere werden. Und das will Musk wohl um jeden Preis verhindern. 

#3 Besser geht doch

Ein Schweizer wird auf dem Weg zur Arbeit von der Polizei kontrolliert. Die Beamten können ihm keinen Grund dafür nennen. Er vermutet, wegen seiner Hautfarbe. Der Schweizer klagte sich durch alle Instanzen, weil er die Identitätskontrolle für rechtswidrig hält. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gab ihm nun recht und verurteilte die Schweiz.

Es handle sich um Racial Profiling. Eine Methode, die das physische Erscheinungsbild einer Person als Entscheidungsgrundlage für polizeiliche Maßnahmen wie Personenkontrollen, Ermittlungen und Überwachungen heranzieht. Und das, ohne einen anderen Grund oder konkreten Verdacht zu haben.

Die Schuld liege aber nicht allein bei Beamt:innen, sondern beim Gesetzgeber. Es fehle an gesetzlichen Vorschriften zu Racial Profiling. Der Fall gilt deshalb als „Impact Case“. Das heißt, er ist von besonderer Bedeutung für den Schutz der Menschenrechte. Die Schweiz muss dem Mann knapp 24.000 Euro für Prozesskosten zahlen. Eine Entschädigung wollte der Kläger nicht. Denn seine Motivation war, mit einem Musterfall Klarheit für weitere Betroffene von Racial Profiling zu schaffen.

Die Schweiz soll ihre Gesetzte nun überarbeiten. Aber das Urteil hat Relevanz über die Landesgrenzen hinaus. Personenkontrollen sollen nur bei begründetem Tatverdacht erlaubt sein. Ohne dass ethnische Kriterien wie die Hautfarbe eine Rolle spielen. Das soll künftig auch für andere Länder gelten. Auch Österreich sollte sich daran ein Beispiel nehmen.

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Auf eine hoffnungsfrohe Woche

Katrin und Sebastian

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