Hast du Schwein gehabt?

Vorstandsvorsitzenden geht’s sehr gut, Schweinen (hoffentlich bald) besser. Genaueres gibt’s im heutigen Morgenmoment.

Guten Morgen!

Vorstandsvorsitzenden geht’s sehr gut, Schweinen hoffentlich bald besser. Deinen Morgenmoment senden dir heute Lisa Wohlgenannt und Mira Dolleschka.

#1 Möchtest du das teilen?

Wollen wir ein erträgliches Klima erhalten, müssen wir: Unser Wirtschaftssystem, Ernährung und unsere Energieversorgung verändern, unsere Lebensweise überdenken und eine Politik einfordern, die sich und uns für Nachhaltigkeit stark macht. Oder einfach Kuhmilch trinken, schlägt die NÖM AG vor. Warum das Greenwashing ist, erklären wir in diesem Artikel.

#2 In was für einer Welt leben wir eigentlich?

Der „Fat Cat Day“ ist dieses Jahr schon am 8. Jänner: Vorstandsvorsitzende bekommen bis zu diesem Tag bereits so viel bezahlt, wie österreichische Beschäftigte im ganzen Jahr. Laut Berechnungen der AK Wien haben die Vorsitzenden der im Wiener Leitindex ATX notierten Unternehmen bereits nach 51 Arbeitsstunden ein Einkommen von 35.952 Euro erreicht. Bei einem 12-Stunden-Tag sind das genau vier volle Arbeitstage und 3 Stunden des folgenden Arbeitstages.

Manche sind besonders schnell: Der BAWAG-Chef Anas Abuzaakouk knackte den Wert schon nach nur 1,2 Arbeitstagen und ist damit wie im Vorjahr Spitzenreiter. Durchschnittlich haben die ATX-Chef:innen im Vorjahr 2,7 Millionen Euro verdient. Das ist 75-mal so viel wie das österreichische Medianeinkommen. Die Schere zwischen Vorstandsgehältern und dem Einkommen der restlichen Beschäftigten klafft weit auseinander.

Die AK Wien fordert deshalb geringere Gehaltsunterschiede zwischen Vorstandsvergütung und Belegschaft, eine transparente Erfassung aller Vorstandsbezüge und die verpflichtende Einhaltung von Nachhaltigkeitszielen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance. So könnten Bonuszahlungen an das Management zum Beispiel an einen Mindestfrauenanteil oder die Sicherung von Arbeitsplätzen gekoppelt werden.

#3 Besser geht doch

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) kippt die Übergangsfrist bei Vollspaltenböden in Schweineställen. 2022 hatte der Nationalrat beschlossen, Vollspaltenböden zu verbieten. Für Neu- und Umbauten gilt das Verbot seit Anfang 2023. Bestehenden Betrieben räumte das höchste Gericht eine Frist von 17 Jahren ein, um ihnen Planungssicherheit zu geben und getätigte Investitionen zu schützen. 

Das ist zu lang, entschied nun der VfGH auf Antrag der burgenländischen Landesregierung. Wirtschaftliche Interessen würden dem Tierwohl übergeordnet. Vollspaltenböden gelten als besonders schlecht für die Tiere. Bis 31. Mai 2025 hat die Bundesregierung Zeit, eine neue Übergangsfrist festzulegen. Ansonsten gelte ab 1. Juni 2025 das Verbot, heißt es aus dem burgenländischen Landtag auf Nachfrage.

Der Verein gegen Tierfabriken kritisiert, dass der VfGH nicht darüber entschieden hat, ob Schweine mehr Platz und Einstreu kriegen sollen. Die diesbezüglichen Anträge wurden wegen Unzulässigkeit zurückgewiesen, weil sie nicht zwischen Teil- und Vollspaltenboden unterschieden und nicht alle einschlägigen Bestimmungen in die Beschwerde einbezogen haben.

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Lisa und Mira

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